Unterhaltsrecht: Begriffe und Prinzipien

Grundlagen des Unterhaltsrechts

Das Unterhaltsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das die finanziellen Verpflichtungen zwischen Familienmitgliedern regelt. Um die verschiedenen Aspekte des Unterhaltsrechts besser zu verstehen, ist es wichtig, die grundlegenden Begriffe und Prinzipien zu kennen.

Was ist Unterhalt?

Unterhalt bezeichnet die finanzielle Unterstützung, die eine Person einer anderen Person zur Sicherung ihres Lebensbedarfs schuldet. Diese Unterhaltspflicht kann auf verschiedenen Grundlagen beruhen, wie zum Beispiel der Verwandtschaft (Verwandtenunterhalt) oder der Ehe (Ehegattenunterhalt).

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Arten von Unterhalt

Im deutschen Recht gibt es verschiedene Arten von Unterhalt, die je nach Familienkonstellation zum Tragen kommen:

  • Kindesunterhalt: Die Verpflichtung der Eltern, für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen
  • Ehegattenunterhalt: Die Unterhaltspflicht zwischen Ehepartnern während der Ehe, nach Trennung oder nach Scheidung
  • Elternunterhalt: Die Pflicht erwachsener Kinder, für den Unterhalt ihrer bedürftigen Eltern zu sorgen
  • Verwandtenunterhalt: Unterhaltspflichten zwischen Verwandten in gerader Linie

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Zentrale Prinzipien des Unterhaltsrechts

Bedürftigkeit

Eine Person ist unterhaltsbedürftig, wenn sie nicht in der Lage ist, ihren eigenen Lebensbedarf aus eigenen Einkünften und Vermögen zu decken. Die Bedürftigkeit ist eine Grundvoraussetzung für jeden Unterhaltsanspruch.

Leistungsfähigkeit

Unterhalt muss nur zahlen, wer dazu finanziell in der Lage ist. Die Leistungsfähigkeit wird anhand des verfügbaren Einkommens und unter Berücksichtigung des Selbstbehalts festgestellt.

Selbstbehalt

Dem Unterhaltspflichtigen muss ein bestimmter Betrag zur Deckung seines eigenen Lebensbedarfs verbleiben. Dieser Selbstbehalt variiert je nach Art des Unterhalts und wird regelmäßig angepasst.

Rangfolge von Unterhaltsansprüchen

Wenn mehrere Personen unterhaltsberechtigt sind, aber die finanziellen Mittel des Unterhaltspflichtigen nicht ausreichen, gilt eine gesetzliche Rangfolge (§ 1609 BGB):

  1. Minderjährige unverheiratete Kinder und privilegierte volljährige Kinder (bis 21 Jahre, im Haushalt der Eltern lebend und in allgemeiner Schulausbildung)
  2. Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind, sowie Ehegatten bei langjähriger Ehe
  3. Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter Punkt 2 fallen
  4. Kinder, die nicht unter Punkt 1 fallen
  5. Enkelkinder und weitere Abkömmlinge
  6. Eltern
  7. Weitere Verwandte in aufsteigender Linie

Gesetzliche Grundlagen

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen des Unterhaltsrechts finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):

  • §§ 1601 bis 1615o BGB: Allgemeine Vorschriften und Verwandtenunterhalt
  • §§ 1626 bis 1698b BGB: Elterliche Sorge und Kindesunterhalt
  • §§ 1569 bis 1586b BGB: Ehegattenunterhalt nach Scheidung
  • § 1360 BGB: Familienunterhalt während der Ehe

Mehr erfahren: Wer ist unterhaltspflichtig?

Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

Unterhaltsansprüche können auf verschiedenen Wegen durchgesetzt werden, etwa durch:

  • Privatrechtliche Vereinbarungen
  • Gerichtliche Verfahren
  • Unterhaltsurkunden beim Jugendamt
  • Vollstreckungsmaßnahmen bei Nichtzahlung

Mehr erfahren: Wie wird Unterhalt durchgesetzt?

Berechnung des Unterhalts

Die Berechnung des Unterhalts hängt von der Art des Unterhalts ab. Für den Kindesunterhalt wird in der Regel die Düsseldorfer Tabelle herangezogen, während beim Ehegattenunterhalt häufig die Quotenmethode oder die Differenzmethode zur Anwendung kommt.

Unsere Rechner-Tools bieten Ihnen die Möglichkeit, verschiedene Unterhaltsarten zu berechnen und eine erste Einschätzung Ihrer Situation zu erhalten.

Weiterführende Informationen

In den einzelnen Bereichen unserer Website finden Sie detaillierte Informationen zu den verschiedenen Arten des Unterhalts: