Elternunterhalt-Rechner

Pflegegrad *
Der Pflegegrad bestimmt den Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Person.
Pflegekosten monatlich *
Die monatlichen Gesamtkosten für die Pflege (z.B. Heimkosten, Pflegedienst).
Sozialhilfeleistungen monatlich *
Monatliche Leistungen, die aus der Sozialhilfe bezogen werden.
Pflegegeld monatlich *
Monatliches Pflegegeld der Pflegeversicherung.
Einkommen der Eltern monatlich *
Monatliches Einkommen der pflegebedürftigen Eltern (z.B. Rente).
Vermögen der Eltern *
Gesamtes Vermögen der pflegebedürftigen Eltern.
Schonbetrag *
Betrag, der den Eltern als Schonvermögen verbleiben soll.
Eigenes Nettoeinkommen monatlich *
Ihr monatliches Nettoeinkommen.
Eigene Unterkunftskosten monatlich *
Ihre monatlichen Wohnkosten (Miete oder Kreditrate plus Nebenkosten).
Geben Sie an, ob Sie verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft leben.
Geben Sie an, ob Sie Kinder haben, für die Sie unterhaltspflichtig sind.
Anzahl der Kinder
Die Anzahl Ihrer Kinder, für die Sie unterhaltspflichtig sind.
Anzahl der unterhaltspflichtigen Geschwister *
Die Anzahl Ihrer Geschwister, die ebenfalls unterhaltspflichtig sind.

Dieser Rechner dient nur zur unverbindlichen Orientierung. Die Berechnung erfolgt nach den Grundsätzen des deutschen Unterhaltsrechts, kann aber individuelle Faktoren nicht vollständig berücksichtigen. Bitte konsultieren Sie für verbindliche Auskünfte einen Fachanwalt für Familienrecht.