Ehegattenunterhalt-Rechner

Ehegattenunterhalt-Rechner

Berechnen Sie Ihren Ehegattenunterhalt - Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt

Ehepartner A (Unterhaltsberechtigter)

Persönliche Daten

Anrede
Vorname
Nachname

Einkommen

Nettoeinkommen *
Monatliches Nettoeinkommen in Euro
Bruttoeinkommen
Monatliches Bruttoeinkommen in Euro
Werbungskosten
Monatliche Werbungskosten in Euro
Kindergeld
Monatliches Kindergeld in Euro

Unterkunftskosten

Miete
Monatliche Miete ohne Nebenkosten in Euro
Nebenkosten
Monatliche Nebenkosten in Euro
Heizkosten
Monatliche Heizkosten in Euro

Ehepartner B (Unterhaltspflichtiger)

Persönliche Daten

Anrede
Vorname
Nachname

Einkommen

Nettoeinkommen *
Monatliches Nettoeinkommen in Euro
Bruttoeinkommen
Monatliches Bruttoeinkommen in Euro
Werbungskosten
Monatliche Werbungskosten in Euro
Kindergeld
Monatliches Kindergeld in Euro

Unterkunftskosten

Miete
Monatliche Miete ohne Nebenkosten in Euro
Nebenkosten
Monatliche Nebenkosten in Euro
Heizkosten
Monatliche Heizkosten in Euro

Angaben zur Ehe

Datum der Eheschließung *
Bitte geben Sie das Datum der Eheschließung an
Datum der Scheidung (falls erfolgt)
Falls die Ehe bereits geschieden wurde, geben Sie bitte das Datum an
Datum der Trennung *
Bitte geben Sie das Datum der Trennung an
Gemeinsame Kinder

Angaben zu gemeinsamen Kindern (falls vorhanden)

Erweiterte Funktionen

Selbstbehalt

Anpassung des Selbstbehalts
Aktivieren Sie diese Option, um den Selbstbehalt anzupassen
Selbstbehalt Ehepartner A
Selbstbehalt für Ehepartner A in Euro
Selbstbehalt Ehepartner B
Selbstbehalt für Ehepartner B in Euro

Erwerbsobliegenheit

Einstellungen zur Erwerbsobliegenheit
Aktivieren Sie diese Option, um die Erwerbsobliegenheit anzupassen
Besteht für Ehepartner A eine Erwerbsobliegenheit?
Besteht für Ehepartner B eine Erwerbsobliegenheit?

Dieser Rechner dient nur zur unverbindlichen Orientierung. Die Berechnung erfolgt nach den Grundsätzen des deutschen Unterhaltsrechts, kann aber individuelle Faktoren nicht vollständig berücksichtigen. Bitte konsultieren Sie für verbindliche Auskünfte einen Fachanwalt für Familienrecht.