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Unterhalt bei Selbständigen: Berechnungsbeispiel

Fallbeispiel: Kindesunterhalt bei Selbständigkeit - Besonderheiten und Berechnungsmethoden

Die Berechnung des Kindesunterhalts gestaltet sich bei selbständig tätigen Elternteilen deutlich komplexer als bei Angestellten mit regelmäßigem Einkommen. Anhand des folgenden Fallbeispiels erläutern wir die Besonderheiten und zeigen praxisorientierte Lösungswege auf.

Die Ausgangssituation der Familie Becker

Julia und Markus Becker haben sich nach 7 Jahren Ehe getrennt. Sie haben einen gemeinsamen Sohn:

  • Noah (8 Jahre), besucht die 3. Klasse der Grundschule

Nach der Trennung lebt Noah bei seiner Mutter Julia. Markus hat ein reguläres Umgangsrecht und betreut Noah an zwei Wochenenden im Monat.

Berufliche und finanzielle Situation

Markus Becker:

  • Selbständiger Grafikdesigner mit eigener Agentur (Einzelunternehmen)
  • Die Agentur besteht seit 5 Jahren und hat sich nach anfänglichen Schwierigkeiten stabilisiert
  • Schwankende Auftragslage und Einkommen

Julia Becker:

  • Festangestellte Lehrerin in Teilzeit (30 Stunden)
  • Bereinigtes Nettoeinkommen: 2.400 € monatlich

Finanzielle Daten von Markus' Selbständigkeit

Letzte drei Geschäftsjahre:

Geschäftsjahr 2024:

  • Umsatz: 95.000 €
  • Betriebsausgaben: 38.000 €
  • Gewinn vor Steuern: 57.000 €
  • Steuerabgaben (Einkommensteuer, Gewerbesteuer): 17.200 €
  • Kranken- und Rentenversicherung: 12.300 €
  • Nettoeinkommen (Jahreswert): 27.500 €

Geschäftsjahr 2023:

  • Umsatz: 85.000 €
  • Betriebsausgaben: 35.000 €
  • Gewinn vor Steuern: 50.000 €
  • Steuerabgaben: 14.500 €
  • Kranken- und Rentenversicherung: 11.500 €
  • Nettoeinkommen (Jahreswert): 24.000 €

Geschäftsjahr 2022:

  • Umsatz: 78.000 €
  • Betriebsausgaben: 34.000 €
  • Gewinn vor Steuern: 44.000 €
  • Steuerabgaben: 12.200 €
  • Kranken- und Rentenversicherung: 10.800 €
  • Nettoeinkommen (Jahreswert): 21.000 €

Privatentnahmen (dokumentiert über Geschäftskonto):

  • 2024: durchschnittlich 2.700 € monatlich
  • 2023: durchschnittlich 2.400 € monatlich
  • 2022: durchschnittlich 2.100 € monatlich

Aktuelle Situation (1. Quartal 2025):

  • Auftragsrückgang durch Verlust eines Großkunden
  • Geschätzte Umsatzeinbuße für 2025: ca. 20%

Herausforderungen bei der Einkommensermittlung

Die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens bei Selbständigen ist mit einigen besonderen Herausforderungen verbunden:

1. Schwankende Einkünfte

Anders als bei Angestellten mit regelmäßigem Gehalt können die Einkünfte eines Selbständigen erheblich schwanken – sowohl im Jahresverlauf als auch über mehrere Jahre hinweg.

2. Ermittlung des tatsächlich verfügbaren Einkommens

Bei Selbständigen müssen folgende Faktoren berücksichtigt werden:

  • Der steuerliche Gewinn ist nicht automatisch das verfügbare Einkommen
  • Privatentnahmen können vom Gewinn abweichen
  • Notwendige Rücklagen für das Unternehmen
  • Investitionen in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens

3. Nachweis des Einkommens

Während bei Angestellten die monatliche Gehaltsabrechnung als Nachweis genügt, ist bei Selbständigen eine umfassendere Dokumentation erforderlich:

  • Steuerbescheide und Steuererklärungen (meist für mehrere Jahre)
  • Jahresabschlüsse und Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWAs)
  • Kontoauszüge des Geschäfts- und Privatkontos

Unterhaltsberechnung Schritt für Schritt

Im Fall der Familie Becker erfolgt die Unterhaltsberechnung in mehreren Schritten:

Schritt 1: Bestimmung des maßgeblichen Berechnungszeitraums

Bei Selbständigen wird in der Regel auf einen längeren Zeitraum abgestellt, um Einkommensschwankungen auszugleichen. Häufig werden die letzten 3 Geschäftsjahre herangezogen.

Im Fall Becker sind das die Jahre 2022 bis 2024.

Schritt 2: Ermittlung des durchschnittlichen Nettoeinkommens

Für Markus Becker ergibt sich folgendes durchschnittliches Nettoeinkommen:

  • 2022: 21.000 € (1.750 € monatlich)
  • 2023: 24.000 € (2.000 € monatlich)
  • 2024: 27.500 € (2.292 € monatlich)

Durchschnitt der letzten drei Jahre: (21.000 € + 24.000 € + 27.500 €) ÷ 3 = 72.500 € ÷ 3 = 24.167 € jährlich

Monatlich: 24.167 € ÷ 12 = 2.014 € unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen

Schritt 3: Berücksichtigung aktueller Entwicklungen

Markus macht geltend, dass sein Einkommen durch den Verlust eines Großkunden im Jahr 2025 deutlich sinken wird. Zur Berücksichtigung dieser aktuellen Entwicklung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Variante 1: Strenge Anwendung des Drei-Jahres-Durchschnitts

Bei dieser Variante wird der nachgewiesene Durchschnitt der letzten drei Jahre herangezogen, ohne Berücksichtigung der aktuellen negativen Entwicklung. Dies entspricht dem Grundsatz, dass Selbständige Schwankungen ausgleichen müssen.

Unterhaltsrelevantes Einkommen nach Variante 1: 2.014 € monatlich

Variante 2: Prognose des aktuellen Geschäftsjahres berücksichtigen

Bei dieser Variante wird die belegte negative Entwicklung berücksichtigt, sofern sie nachhaltig ist und nicht nur vorübergehend.

Angenommen, Markus kann durch aktuelle BWAs und Auftragsbestände glaubhaft machen, dass sein Umsatz um 20% sinken wird, ergibt sich folgende Berechnung:

  • Prognostiziertes Nettoeinkommen 2025: 27.500 € - 20% = 22.000 €
  • Neuer Durchschnitt: (24.000 € + 27.500 € + 22.000 €) ÷ 3 = 24.500 € ÷ 3 = 24.500 € jährlich
  • Monatlich: 24.500 € ÷ 12 = 2.042 €

Jedoch wird in diesem Fall meist eher auf die aktuellen Zahlen abgestellt:

  • Prognostiziertes monatliches Nettoeinkommen 2025: 22.000 € ÷ 12 = 1.833 €

Unterhaltsrelevantes Einkommen nach Variante 2: 1.833 € monatlich

Variante 3: Kompromisslösung mit Überprüfungsklausel

Da die tatsächliche Entwicklung des Geschäftsjahres 2025 noch nicht sicher prognostizierbar ist, kommt oft eine Kompromisslösung zum Tragen:

  • Vorläufige Festsetzung des Unterhalts auf Basis eines reduzierten Einkommens
  • Nachträgliche Überprüfung und ggf. Anpassung am Ende des Geschäftsjahres
  • Verpflichtung zur Vorlage des Jahresabschlusses 2025

Unterhaltsrelevantes Einkommen nach Variante 3: 1.900 € monatlich (Kompromiss zwischen Durchschnitt und Prognose)

Schritt 4: Berechnung des Kindesunterhalts

Auf Basis des ermittelten Einkommens wird nun der Unterhalt für Noah berechnet:

Nach Variante 1 (2.014 € monatlich):

  • Einkommensstufe 3 der Düsseldorfer Tabelle (1.901 € bis 2.300 €)
  • Altersstufe 2 (6-11 Jahre): 533 €
  • Abzüglich hälftiges Kindergeld (250 € ÷ 2): 125 €
  • Unterhaltszahlung: 408 € monatlich

Nach Variante 2 (1.833 € monatlich):

  • Einkommensstufe 2 der Düsseldorfer Tabelle (1.501 € bis 1.900 €)
  • Altersstufe 2 (6-11 Jahre): 490 €
  • Abzüglich hälftiges Kindergeld: 125 €
  • Unterhaltszahlung: 365 € monatlich

Nach Variante 3 (1.900 € monatlich):

  • Einkommensstufe 2 der Düsseldorfer Tabelle (liegt an der oberen Grenze)
  • Altersstufe 2 (6-11 Jahre): 490 €
  • Abzüglich hälftiges Kindergeld: 125 €
  • Unterhaltszahlung: 365 € monatlich

Schritt 5: Überprüfung des Selbstbehalts

Der Selbstbehalt für einen Erwerbstätigen gegenüber minderjährigen Kindern beträgt 1.170 € (Stand 2025).

Bei allen drei Varianten liegt Markus' verbleibendes Einkommen über dem Selbstbehalt:

  • Variante 1: 2.014 € - 408 € = 1.606 €
  • Variante 2: 1.833 € - 365 € = 1.468 €
  • Variante 3: 1.900 € - 365 € = 1.535 €

Praktische Lösungsansätze für Familie Becker

Nach Abwägung aller Faktoren einigen sich Julia und Markus auf folgende Regelung:

Einigung auf Unterhaltsleistung

  • Markus zahlt ab April 2025 einen monatlichen Unterhalt von 365 € (nach Variante 3)
  • Er verpflichtet sich, bis zum 30.06.2026 seinen Jahresabschluss 2025 vorzulegen
  • Nach Vorlage des Jahresabschlusses erfolgt eine Nachberechnung

Nachberechnungsklausel

  • Bei einem tatsächlichen Nettoeinkommen unter 22.000 € bleibt es bei der vereinbarten Unterhaltszahlung
  • Bei einem tatsächlichen Nettoeinkommen über 22.000 € erfolgt eine Nachzahlung für das Jahr 2025

Dokumentationspflichten

Markus verpflichtet sich, folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Quartalsweise betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWAs)
  • Jahresabschluss und Steuererklärung nach Fertigstellung
  • Kontoauszüge des Geschäftskontos auf Anfrage

Besondere Aspekte und Problemstellungen

Problematik 1: Bewertung von Privatentnahmen

Bei Markus fallen die Privatentnahmen teilweise höher aus als der nach Steuern und Versicherungen verbleibende Gewinn. Dies kann unterschiedliche Gründe haben:

  1. Entnahme von Rücklagen aus früheren Jahren
  2. Entnahme zur Finanzierung privater Anschaffungen (z.B. Auto, Einrichtung)
  3. Entnahme zur Tilgung privater Kredite

Lösung: Es wird ein Mittelwert zwischen den durchschnittlichen Privatentnahmen und dem bereinigten Gewinn gebildet, wobei einmalige Sonderentnahmen herausgerechnet werden.

Problematik 2: Berücksichtigung beruflicher Investitionen

Markus plant, im laufenden Jahr in neue Software und Hardware zu investieren (ca. 6.000 €), um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

Lösung: Notwendige Investitionen zur Erhaltung der Erwerbsquelle werden anerkannt, jedoch auf mehrere Jahre verteilt berücksichtigt (z.B. 2.000 € pro Jahr über 3 Jahre).

Problematik 3: Nachweis von Auftragsrückgängen

Der behauptete Verlust des Großkunden muss glaubhaft gemacht werden.

Lösung: Markus legt folgende Nachweise vor:

  • Schriftliche Kündigung des Kunden
  • Vergleich der Auftragsbestände mit dem Vorjahr
  • Aktuelle BWAs mit Umsatzrückgang
  • Ggf. Bestätigung durch den Steuerberater

Alternative Nachweismethoden für das Einkommen

Neben den klassischen Gewinn- und Verlustrechnungen gibt es weitere Methoden, das unterhaltsrelevante Einkommen eines Selbständigen zu ermitteln:

Alternative 1: Ausgabenmethode

Bei der Ausgabenmethode wird auf Basis der tatsächlichen Lebenshaltungskosten und Ausgaben des Selbständigen auf sein verfügbares Einkommen rückgeschlossen.

Für Markus bedeutet das:

  • Wohnkosten: 850 € monatlich
  • Lebenshaltungskosten: ca. 1.200 € monatlich
  • Kreditraten: 300 € monatlich
  • Rücklagen/Sparen: 400 € monatlich
  • Sonstige Ausgaben: 200 € monatlich
  • Summe monatlicher Ausgaben: ca. 2.950 €

Nach der Ausgabenmethode müsste Markus über ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 2.950 € verfügen. Dieses liegt deutlich über dem nach der Gewinnmethode ermittelten Einkommen.

Alternative 2: Schätzung nach Branchenwerten

Bei unklarer Nachweislage kann auch auf Branchendurchschnittswerte zurückgegriffen werden.

Für Markus als Grafikdesigner:

  • Durchschnittlicher Jahresumsatz vergleichbarer Einzelunternehmen: 90.000 €
  • Durchschnittliche Betriebsausgabenquote: 40%
  • Geschätzter Jahresgewinn vor Steuern: 54.000 €
  • Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben: ca. 27.000 € jährlich
  • Monatliches Nettoeinkommen: ca. 2.250 €

Diese Schätzung deutet darauf hin, dass Markus' angegebenes Einkommen nicht unplausibel ist.

Rechtliche Durchsetzung und gerichtliche Perspektive

Sollte es zu keiner Einigung kommen, würde ein Familiengericht wie folgt vorgehen:

Schritt 1: Anordnung der Auskunftserteilung

Das Gericht würde Markus auffordern, umfassend Auskunft über seine Einkommensverhältnisse zu erteilen, inklusive:

  • Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre
  • Steuererklärungen und -bescheide
  • Kontoauszüge von Geschäfts- und Privatkonten
  • Gesellschaftsverträge (falls vorhanden)

Schritt 2: Beweisaufnahme bei Unklarheiten

Bei widersprüchlichen Angaben oder Zweifeln an der Richtigkeit:

  • Beauftragung eines Sachverständigen zur Feststellung des unterhaltsrelevanten Einkommens
  • Vernehmung von Zeugen (z.B. Steuerberater, Geschäftspartner)
  • Eidesstattliche Versicherung

Schritt 3: Einkommensschätzung bei Auskunftsverweigerung

Bei unzureichender Auskunft würde das Gericht das Einkommen schätzen, wobei tendenziell zum Nachteil des Auskunftspflichtigen geschätzt wird.

Häufige Fragen beim Unterhalt Selbständiger - Beantwortet für Markus Becker

Müssen betriebliche Rücklagen bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden?

Grundsätzlich ja, jedoch nur in angemessenem Umfang. Angemessene Rücklagen für Steuernachzahlungen, saisonale Schwankungen und notwendige Investitionen werden berücksichtigt. Übermäßige Rücklagenbildung hingegen nicht.

Für Markus bedeutet das: Er darf angemessene Rücklagen für die Steuernachzahlung und zum Ausgleich von Umsatzschwankungen bilden (ca. 10-15% des Gewinns), darüber hinausgehende Rücklagen werden jedoch dem unterhaltsrelevanten Einkommen zugerechnet.

Wie können kurzfristige Einkommensrückgänge nachgewiesen werden?

Kurzfristige Einkommensrückgänge müssen durch aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWAs), Auftragsbestände, Rechnungsbücher oder Kontoauszüge belegt werden. Bloße Behauptungen reichen nicht aus.

Für Markus bedeutet das: Er muss den Verlust des Großkunden und die daraus resultierenden Umsatzeinbußen durch konkrete Unterlagen belegen.

Werden Privatentnahmen immer als unterhaltsrelevantes Einkommen angesehen?

Nicht automatisch. Privatentnahmen können auch der Tilgung privater Kredite, der Finanzierung größerer Anschaffungen oder der Verwendung von Rücklagen dienen. Entscheidend ist, ob sie tatsächlich für den laufenden Lebensunterhalt zur Verfügung stehen.

Für Markus bedeutet das: Seine Privatentnahmen werden kritisch daraufhin überprüft, ob sie dem laufenden Lebensunterhalt dienen oder andere Zwecke erfüllen.

Wie wird mit unregelmäßigen Zahlungseingängen umgegangen?

Bei stark schwankenden monatlichen Einnahmen ist es sinnvoll, einen monatlichen Durchschnittsbetrag festzulegen und ggf. am Jahresende eine Nachberechnung vorzunehmen.

Für Markus bedeutet das: Trotz schwankender Monatseinkünfte zahlt er einen konstanten monatlichen Unterhaltsbetrag, der am Jahresende ggf. angepasst wird.

Praktische Tipps für selbständige Unterhaltspflichtige

Tipp 1: Transparente Dokumentation schaffen

Selbständige sollten von Anfang an eine klare Trennung zwischen geschäftlichen und privaten Finanzen herstellen und alle Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß dokumentieren. Dies erleichtert die Einkommensermittlung erheblich.

Für Markus bedeutet das: Konsequente Trennung von Geschäfts- und Privatkonto sowie übersichtliche Dokumentation aller betrieblichen und privaten Ausgaben.

Tipp 2: Regelmäßige Auskunftserteilung anbieten

Statt auf Anfragen zu warten, sollte der unterhaltspflichtige Selbständige regelmäßig und unaufgefordert Informationen über seine Einkommenssituation liefern.

Für Markus bedeutet das: Vierteljährliche Übermittlung der BWA an Julia und zeitnahe Information bei größeren geschäftlichen Veränderungen.

Tipp 3: Vorsorgliche Rücklagenbildung für Unterhaltszahlungen

Selbständige mit schwankenden Einkünften sollten in guten Monaten Rücklagen für die Unterhaltszahlung in schlechteren Monaten bilden.

Für Markus bedeutet das: Anlegen eines separaten "Unterhaltskontos", auf das er in umsatzstarken Monaten zusätzliche Beträge einzahlt.

Tipp 4: Steuerberater einbeziehen

Ein fachkundiger Steuerberater kann nicht nur bei der optimalen steuerlichen Gestaltung helfen, sondern auch bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens unterstützen.

Für Markus bedeutet das: Beauftragung seines Steuerberaters mit der Erstellung einer speziellen Aufstellung des unterhaltsrelevanten Einkommens.

Tipp 5: Klare und faire Unterhaltsvereinbarung treffen

Eine detaillierte schriftliche Vereinbarung, die auch Regelungen für Einkommensschwankungen enthält, kann späteren Streit vermeiden.

Für Markus bedeutet das: Abschluss einer schriftlichen Unterhaltsvereinbarung mit Nachberechnungsklausel und klaren Auskunftspflichten.

Fazit

Das Fallbeispiel der Familie Becker zeigt, wie komplex die Unterhaltsberechnung bei selbständig tätigen Elternteilen sein kann. Die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens erfordert eine differenzierte Betrachtung, die sowohl die Vergangenheitswerte als auch aktuelle Entwicklungen berücksichtigt.

Markus und Julia haben durch ihre Kompromissbereitschaft eine praktikable Lösung gefunden, die einerseits die gesetzlichen Unterhaltsansprüche von Noah sichert und andererseits die besonderen Herausforderungen der Selbständigkeit berücksichtigt.

Entscheidend für eine faire Unterhaltsregelung bei Selbständigen sind:

  • Transparente Dokumentation und Offenlegung der Einkommenssituation
  • Realistische Einschätzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  • Berücksichtigung betriebsnotwendiger Ausgaben und Investitionen
  • Flexible Anpassungsmechanismen bei Einkommensveränderungen
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Unterhaltsleistungen

Mit einer lösungsorientierten Einstellung und professioneller Beratung können auch bei komplexen Einkommensverhältnissen faire und nachhaltige Unterhaltslösungen gefunden werden.

Hinweis: Dieses Fallbeispiel basiert auf Daten der Düsseldorfer Tabelle 2025 und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Familienrecht.